Informationen zum Wechselunterricht ab 08. März
1) Beginn
5./6. Klassen und DIK (Sprachkurse) ab 08.03.2021
7./8./9./10. Klassen ab 15.03.2021
Es bleibt beim "Corona-Stundenplan" mit Unterrichtsbeginn 08.30 Uhr und einer großen Pause.
2) Wechselunterricht
Alle Klassen werden werden in zwei Gruppen geteilt, auch die DIK. Es findet weiterhin ein wochenweiser Wechsel der Gruppen statt.
3) Notbetreuung
Die Notbetreuung findet nach vorheriger Anmeldung weiterhin statt.
4) Maskenpflicht/medizinische Masken/Maskenpausen
Auf dem gesamten Schulgelände besteht Maskenpflicht. Und zwar die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken. Stoffmasken sind nicht mehr erlaubt. SuS, die ohne entsprechende Maske aufgegriffen werden, sollen sich wie bisher im Sekretariat melden. Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es in der Pause im Freien, wenn der Mindestabstand eingehalten wird. Also keine Maskenpflicht in der großen Pause, auch wenn nichts gegessen oder getrunken wird. Allerdings muss der Mindestabstand gewahrt werden. Darüber hinaus können spezielle Maskenpausen eingelegt werden. Über diese können die Lehrkräfte individuell entscheiden. Sie müssen aber im Freien stattfinden.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich auf folgende Punkte des aktuellen Hygieneplans hinweisen und damit meiner Informationspflicht als Schulleitung nachkommen. Bitte lesen Sie die entsprechenden Passagen im Hygieneplan sorgfältig nach: [→Hygieneplan
Maßnahmen zur persönlichen Hygiene
- Abstandsgebot mindestens 1,5 m
- Husten- und Nieseetikette: [→Richtig-Niesen-Husten
- hygienische Händereinigung, entweder Wasser und Seife oder Händedesinfektion: [→Richtig-Händewaschen
Tragen von medizinischen Masken
- grundsätzliche Maskenpflicht
- Maskenpausen
Raumhygiene
- Lüften alle 20 min, vor und nach dem Unterricht und in der Pause
- Dauer in Abhängigkeit der Temperatur (5 - 10 Min). Je wärmer desto länger.
- Querlüften: vorderes und hinteres Fenster gleichzeitig, Tür geschlossen
Krankheitssymptome, Erkrankungen und Kontaktpersonen
- Merkblatt: [→Merkblatt
- Meldewege und Meldepflichten: immer über Schulleitung an das Gesundheitsamt und ADD
Personaleinsatz
- besonders schutzbedürftige Personen: Anträge zur Unterrichtsbefreiung o. ä. immer über die Schulleitung